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Krankenkasse kündigen

Ihre Kasse muss die Kündigung der Grundversicherung bis zum 30. November erhalten. Die Vorlage sorgt dafür, dass der Brief in fünf Minuten fertig ist.

Kündigung im Überblick

Bei der Kasse: Eingang bis
30. Novemberfür den Wechsel zum 1. Januar.
Versand
eingeschriebenso können Sie den Eingang nachweisen.
Briefe
einer pro PersonDas gilt auch für Kinder und Partner.
Begründung
keineFür die Kündigung brauchen Sie keinen Grund.

Vorlage und Musterbrief zur Kündigung

Name, Adresse, Versichertennummer, Kündigungsdatum und Unterschrift: Alles, was die Kasse braucht, steht in der Vorlage. Tragen Sie Ihre Angaben ein. Drucken Sie danach den Brief aus, dann unterschreiben Sie ihn.

Ihre Versichertennummer steht auf der Versichertenkarte oder auf der Prämienrechnung.

Vorlage herunterladen (PDF)

Krankenkasse kündigen bis 30. November

Richtig kündigen

  1. Beginnen Sie mit der neuen Kasse. Ihre Anmeldung bei der neuen Kasse muss vor der Kündigung erfolgen. Erst wenn die neue Kasse Ihren Start bestätigt, endet die alte Versicherung.
  2. Brief schreiben. Kündigen Sie nach KVG die Grundversicherung auf den 31. Dezember. Geben Sie Ihre Versichertennummer an.
  3. Rechtzeitig senden. Spätestens sieben Tage vor dem 30. November verschicken Sie den Brief eingeschrieben. Entscheidend ist der Tag, an dem der Brief bei der Kasse eintrifft.
  4. Die Belege aufbewahren. Bewahren Sie den Einschreibebeleg sowie die Bestätigung der Kasse auf.

Kündigung nach der Prämienerhöhung

Spätestens Ende Oktober muss die Kasse Ihnen die neue Prämie mitteilen. Ab diesem Brief können Sie mit einer Frist von einem Monat auf Ende Jahr kündigen. Die Prämien werden jedes Jahr neu festgelegt. Deshalb gilt die Frist für alle Versicherten, auch für ein HMO- oder Telmed-Modell und jede Franchise.

Auf der Seite Krankenkassenprämien 2027 sehen Sie, wie stark Ihre Kasse aufschlägt.

Die grössten Kassen und ihre Aufschläge 2027

Median über alle Kantone für die Veränderung der Standardprämie bei Erwachsenen mit Franchise 300 Franken. Ein hoher Aufschlag bietet einen guten Grund, die Prämien zu vergleichen.

KasseVersicherteAufschlag 2027
1’466’758+7,1 %
1’396’260+3,3 %
819’187+2,6 %
712’843+4,6 %
712’174+3,0 %
642’973+3,5 %
552’570+4,8 %
459’864+3,9 %
459’540+3,0 %
323’996+4,5 %
226’160+5,7 %
210’929+2,7 %

Kündigung der Zusatzversicherung

Ihre Zusatzversicherung richtet sich nach Ihrem Vertrag, nicht nach dem KVG. Oft läuft die Frist drei Monate bis Jahresende. Dann muss die Kündigung bis 30. September eintreffen. Warten Sie mit der Kündigung einer Zusatzversicherung, bis die neue Kasse Sie aufgenommen hat. Dort darf die Kasse nämlich nach Ihrer Gesundheit fragen.

Fragen rund um die Kündigung

Kann ich meine Kündigung per E-Mail senden?

Nicht jede Kasse akzeptiert eine Kündigung per E-Mail. Sicher ist: Sie unterschreiben den Brief und verschicken ihn eingeschrieben.

Was geschieht, wenn meine Kündigung zu spät eingeht?

Für ein weiteres Jahr bleiben Sie dann bei Ihrer bisherigen Kasse. Ihre Anmeldung storniert die neue Kasse.

Kann ich mit einem Brief für die ganze Familie kündigen?

Nicht empfehlenswert. Für jede versicherte Person brauchen Sie einen eigenen Brief. Geben Sie darin die Versichertennummer an. Eltern unterschreiben bei Kindern.

Ist eine Kündigung möglich, wenn noch Prämien offen sind?

Erst nach Zahlung aller offenen Prämien, Kostenbeteiligungen und Betreibungskosten ist die Kündigung möglich. Bis dahin bleibt die Kündigung wirkungslos.